(SPBD-Abklärungen und Beratung)
Wenn es Kindern und Jugendlichen nicht gut geht, dient der schulpsychologische Dienst (SPBD) als Anlaufstelle für Beratung, Diagnostik und Intervention. In diesem Blog gibt es die wichtigsten Informationen für Eltern und Schule. Zudem folgt im nächsten Blog ein Experten-Interview mit Daniela Dietsche, Psychologin und Stv.-Stellenleitung des schulpsychologischen Dienstes.
Was ist eine schulpsychologische Abklärung (und Beratung) durch den SPBD?
Der schulpsychologische Beratungsdienst (SPBD) ist eine unabhängige, neutrale Anlaufstelle für Beratung, Diagnostik, Intervention und Prävention im Bereich der Schule und steht allen Kindergarten- und Schulkindern, Eltern und Lehrpersonen zu verschiedenen Themen aus dem Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich zur Verfügung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verstehen ihre Arbeit präventiv, beratend und begleitend. Sie orientieren sich an vorhandenen Stärken und streben nach wirkungsvollen, konsensfähigen und integrativen Lösungen. Ziel einer jeden Abklärung ist es, die aktuelle schulische, persönliche und familiäre Situation eines Kindes gesamthaft zu verbessern. Die Beratungen werden auf dem Hintergrund einer systemischen Sichtweise durchgeführt, d.h. in der Regel unter Miteinbezug bzw. Mitberücksichtigung des familiären und schulischen Umfeldes und weiterer Kontextbedingungen. Alle Angebote des SPBD sind für Eltern kostenlos. Die Anmeldung für eine schulpsychologische Abklärung erfolgt durch die Zusammenarbeit Schule-Eltern. Die Schulpsycholog*innen und auch die Sekretariatsmitarbeiterinnen des Schulpsychologischen Beratungsdienstes stehen unter amtlicher Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie Informationen über das Kind oder die Familie nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Eltern an Drittpersonen wie externe Fachstellen oder Fachpersonen in mündlicher oder schriftlicher Form weitergeben dürfen. Da die Anmeldung zur schulpsychologischen Beratung und Abklärung stets in Zusammenarbeit mit Eltern und Schule erfolgt und die Schulgemeinde auch die Kosten hierfür trägt, sind Schulpsychologinnen verpflichtet, schulrelevante Informationen über das Kind mit der Schule zu teilen, soweit sie zur Verbesserung der Situation des Kindes und zu einem besseren Verständnis derselben beitragen können.
Wann ist eine Abklärung angezeigt?
Eine Abklärung macht unter anderem bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen Schwierigkeiten oder psychischen Auffälligkeiten Sinn. Die Fragestellungen an uns sind ganz vielfältig. Das können beispielsweise Kinder sein, welche aus bisher unklaren Gründen den Lernzielen der Klasse nicht mehr folgen können, Kinder- und Jugendliche mit Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen, Entwicklungsstörungen oder Teilleistungsschwächen, oder allgemein Kinder und Jugendliche, denen es emotional/psychisch nicht gut zu gehen scheint. Die Schwierigkeiten müssen sich jedoch auch im Bereich der Schule zeigen und die Eltern und die Schule haben beide Fragen und Anliegen. Geht es um den Bereich der Sonderschulung (zum Beispiel, wenn darüber nachgedacht wird, ob ein Kind in eine Sonderschule wechseln sollte oder wenn der Bedarf an Unterstützungsmassnahmen, die integrativ in der Regelschule dem Kind zugutekommen sollen, einen bestimmten Umfang erreicht), so erfolgt eine Anmeldung und Abklärung zwingend. Ebenso muss gemäss kantonaler Verordnung der SPBD beigezogen werden, wenn im Schulischen Standortgespräch (SSG) zwischen Schule und Eltern keine Einigung erzielt werden kann oder bestimmte Fragen nicht ausreichend geklärt werden können.
Zielgruppe Schule: Bevor eine Anmeldung erfolgt, soll der Fall mit der für die Gemeinde oder das Schulhaus zuständig Schulpsychologin vorbesprochen werden. Dazu gibt es in der Gemeinde Niederhasli in jedem Schulhaus ein regelmässig stattfindendes Gefäss mit Teilnahme einer Schulpsychologin für die anonyme Fallbesprechung (Interdisziplinäres Team, IDT). So kann auch sichergestellt werden, dass die Abklärung durch die richtige Fachstelle durchgeführt wird (SPBD oder allenfalls bei Bedarf externe Stelle).
Ablauf einer Abklärung. Prozess der Diagnostik.
Nach dem Eingang der Anmeldung erhalten Eltern und Schule von uns eine Empfangsbestätigung mit Angabe der ungefähren Wartefristen. Danach nimmt die zuständige Schulpsychologin Kontakt mit den Eltern auf, um Termine für ein Erstgespräch und Abklärungstermine für das Kind zu vereinbaren. Beim Erstgespräch mit den Eltern oder mit einem Elternteil nehmen wir uns viel Zeit, um die aktuelle Situation, die Entwicklungsgeschichte des Kindes (Anamnese), die Kontextbedingungen zu erfassen und um Fragen und Anliegen an die Abklärung zu klären. Danach erfolgen Termine mit dem Kind. Wir führen Gespräche mit ihm und führen bei Bedarf auch testpsychologische Untersuchungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren durch (zum Beispiel IQ-Test, Konzentrationstest, Testverfahren zur Erfassung der emotionalen-sozialen Kompetenzen und vieles mehr). Manchmal gehen wir bei Bedarf auch auf einen Schulbesuch, um das Kind und sein Verhalten in der Klasse, sowie die anderen kontextbezogenen Bedingungen der Klasse zu sehen. Am Schluss der Beratung/Abklärung wird meistens ein gemeinsames Auswertungsgespräch mit Schule und Eltern durchgeführt, bei dem die vorliegenden Befunde und die Situation des Kindes diskutiert werden und gemeinsam nach Lösungen gesucht wird. Unsere Empfehlungen betreffen neben dem schulischen Bereich auch den familiären Bereich. Im Abschluss erhalten Eltern und die Schulleitung/Schulpflege immer einen schriftlichen Bericht, der die wichtigsten Befunde und die besprochenen Empfehlungen festhält. Je nach Fall macht auch eine Nachbesprechung oder die weitere Prozessbegleitung durch die Schulpsychologin (zum Beispiel Teilnahme an Rundtischgesprächen, schulischen Standortgesprächen) Sinn.
Anmeldung zu einer Abklärung?
Eine Schulpsychologische Anmeldung erfolgt immer im Einverständnis der Eltern und der Schule. In besonders herausfordernden Situationen, in denen die Schule aber dringend auf die Facheinschätzung des Schulpsychologischen Dienstes angewiesen ist, hat die Schulpflege im Kanton Zürich die Möglichkeit, im Einzelfall eine Anmeldung zu verordnen.
Kostenübernahme einer Abklärung und von Massnahmen.
Alle Angebote des SPBD sind für Eltern kostenlos. Die Anmeldung für eine schulpsychologische Abklärung erfolgt durch die Zusammenarbeit Schule-Eltern.
Argumente für eine Abklärung
Unser Ziel bei jeder Abklärung ist es, die Gesamtsituation des Kindes zu verbessern. Im konkreten Fall kann das heissen, dass das Kind durch die Abklärung wieder lieber zur Schule gehen kann, dass Verständnis für sein Denken und Handeln geschaffen werden kann, dass Lehrpersonen und Förderlehrperson besser wissen, wo und mit welchen Fördermassnahmen sie beim Kind ansetzen müssen, dass die psychische Gesundheit eines Kindes verbessert werden kann und dass auch die Eltern Anleitung, Hilfe und Beratung für den familiären Bereich bekommen und wissen, welche Massnahmen im familiären Bereich sinnvoll wären.